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Zitieren in der Bachelor- oder MasterarbeitProf. Jürgen Plate |
Wenn Sie eine Bachelorarbeit, Masterarbeit oder Seminararbeit schreiben, müssen Sie Ihre Ergebnisse nachvollziehbar darstellen. Die Aussagen müssen nachprüfbar sein. Dem dient der sogenannte wissenschaftliche Apparat, der aus Zitaten, Quellenangaben und dem Literaturverzeichnis besteht.
Zitate haben in der Wissenschaft eine besondere Bedeutung. Wissenschaftler sind in der Regel darauf angewiesen, Arbeiten und Erkenntnisse anderer Personen zu verwenden, auf denen Ihre eigenen, neuen Forschungserkenntnisse aufbauen. So wird beispielsweise in einem einleitenden Text einer wissenschaftlichen Arbeit, mit Zitaten belegt, welche Aspekte des Themas schon bekannt sind und wo noch Wissenslücken bestehen. Die Aneignung fremder Erkenntnisse ohne Erwähnung des Urhebers ist als Plagiat nicht nur unmoralisch, sondern kann auch schwere juristische Folgen haben.
Geben Sie die Aussage von jemand anderem wieder, handelt es sich um ein Zitat. Das Zitat muss als solches erkennbar sein, und Sie müssen genau angeben, woher es stammt. Es muss klar erkennbar sein, welches Ihre eigenen Erkenntnisse sind und was Sie von anderen übernommen haben. Dies erfordert formal korrektes Zitieren und Literaturangaben.
Neben Textzitaten gibt es meist auch die Einbindung von Abbildungen in Form von Fotos, Diagrammen, Tabellen, Schaltplänen etc., die den beschriebenen Sachverhalt verdeutlichen oder selbst Bestandteil der Forschungsarbeit sind. Für wissenschaftliche Werke definiert das Urheberrechtsgesetz generell eine größere Freiheit bei der Nutzung von Quellen. Aber auch hier muss in jedem Fall geprüft werden, ob es der Zustimmung des Urhebers zur Darstellung im eigenen Werk bedarf. Dies gilt insbesondere für die Urheber von Dissertationen, die für die veröffentlichten Zitate grundsätzlich selbst haften. Für die korrekte Quellenangabe und für das Einholen einer Abdruckgenehmigung ist immer der Autor verantwortlich.
Die Menge der verwendeten Zitate sollte in einem angemessenen Verhältnis zur eigenen geistigen Leistung stehen. Inwieweit urheberrechtlich geschütztes Material ohne ausdrückliche Genehmigung in die eigene Arbeit übernommen werden darf, hängt u. a. auch vom Umfang des Zitats ab. Nicht zu zitieren brauchen Sie allgemeine Erkenntnisse oder solche von geringer Schöpfungshöhe. Als z. B. Elektroingenieur verlagt niemand von Ihnen, das Ohm'sche Gesetz mit einer Quellenangabe zu belegen. Eine Formelsammlung im Literaturanhang würde genügen.
Dies sind wohl die häufigsten vorkommenden Zitate. Grundsätzlich wird zwischen Großzitat und Kleinzitat unterschieden. Dabei beziehen sich diese Bezeichnungen nicht auf die Länge des zitierten Teils eines Werkes, sondern auf dessen Verhältnis zum zitierten Gesamtwerk. So ist ein kurzes Gedicht, wenn es komplett wiedergegeben wird, ein Großzitat, während eine längere Textpassage aus einem Buch als Kleinzitat gilt.
Kleinzitate dürfen ohne Genehmigung in ein eigenes selbständiges Werk übernommen werden. Das bedeutet aber, dass das zitierende Werk selbst schutzfähig im Sinne des Urheberrechts sein muss (z. B. genügende Schöpfungshöhe). Das Zitat muss als Beleg oder Diskussionsgrundlage im eigenen Werk dienen, nur dann genügt die korrekte Quellenangabe. Kleinzitate dürfen im Gegensatz zu Großzitaten auch Werken entnommen werden, die selbst noch nicht in "körperlicher Form" veröffentlicht wurden, also auch Vorträgen oder Sendungen.
Die genehmigungsfreie Verwendung von Großzitaten ist ausschließlich in wissenschaftlichen Werken, und dann auch nicht immer zulässig. Das vollständig oder zu großen Teilen zitierte Werk muss allerdings bereits erschienen und somit der Öffentlichkeit zugänglich sein. Auch hier ist der Zitatzweck entscheidend. Ist es für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einem Werk unumgänglich, dieses vollständig wiederzugeben, ist dies ohne Genehmigung des Urhebers oder Verwerters gestattet. Die wirtschaftlichen Interessen der Rechteinhaber müssen in diesem Fall im Sinne des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns zurückgestellt werden. Dient ein Großzitat nur der Ausschmückung des eigenen Werks, ist es zustimmungspflichtig.
Bei der Unterscheidung in Klein- und Großzitate gelten für Quellen aus dem World Wide Web grundsätzlich die gleichen Kriterien wie für Printmedien. Jedoch sind Großzitate auch im wissenschaftlichen Kontext bei reinen Internet-Publikationen ohne Genehmigung nicht zulässig, denn eine Webseite erfüllt nicht das für genehmigungsfreie Großzitate notwendige Kriterium des Erscheinens in "körperlicher Form", also in Form von sogenannten Vervielfältigungsstücken. Zudem kann sich eine Internet-Publikationen ständig ändern - man denke nur an Wikipedia, wo praktiksch jeder zu jeder Zeit einen Eintrag ändern kann.
Folgende Grundsatzregeln sind beim Zitieren zu beachten:
Beispiel:
"Einst waren die Kröten die schönsten, anmutigsten Tiere der Welt, schöner und
anmutiger als die zerbrechlichsten Schmetterschönlinge" [Hacke2000, S. 34].
Wissenschaftliches Zitieren muss auf grammatische und syntaktische Korrektheit achten – besonders dann, wenn nur einzelne Wörter oder Teilsätze in den eigenen Satz eingebunden werden. Eine Quellenangabe, also eine genaue Angabe der Fundstelle, ist beim direkten Zitieren unverzichtbar. Auslassungen werden durch drei Punkte gekennzeichnet.
Vielen Aussagen, die man von anderen übernehmen möchte, werden oft mit eigenen Worten wiedergegeben, sei es um einen längeren Absatz zusammenzufassen oder um das Zitat stilistisch besser in den eigenen Text einzufügen. Ganz verzichten sollte man auf das Zitieren bei Aussagen die einen bloßen Gemeinplatz enthalten. Schreiben Sie (um das Beispiel von oben aufzugreifen), dass das Ohm'sche Gesetz R = U/I lautet, brauchen Sie diese Aussage nicht zu belegen, weil sich diese Information in unzähligen Büchern findet.
Beispiel
[Hacke, 2000] untersucht im Weiteren auch die Lebensweise und Integrationsfähigkeit
von Kakerlaken und Regenwürmern.
Maßgeblich sind für das wissenschaftliche Zitieren stets die Nachvollziehbarkeit von Aussagen und die eindeutige Zuordnung von Zitaten. Nur so genügt man den Anforderungen, die an eine Bachelor- oder Masterarbeit gestellt werden. Unverzichtbar ist daher das Literaturverzeichnis (auch Bibliographie genannt). Anstelle der Autoren- und Jahreangabe kann man die Literaturstellen auch nummerieren und beim Zitat nur die Nummer im eckigen Klammern einsetzen, die dann auf das Literaturverzeichnis verweist. Hier die Zusammenfassung der Regeln:
Für das Einbinden wörtlicher Zitate gilt:
Das Einbinden nicht wörtlicher Zitate (Umschreibungen) lässt mehr Spielraum. Zu beachten ist jedoch:
Vielfach wird Wikipedia nicht gerne als Quelle gesehen, da dort jeder beliebige Artikel verändern kann und man bei den Artikeln auch nicht weiss, inwieweit die dort gemachten Aussagen korrekt sind. Da hilft auch die Vorgabe von Wikipedia nicht, möglichst viele Belege im Artikel unterzubringen - auch die Belege können ja falsch sein. Dennoch kann Wikipedia nützlich sein: Am Schluss vieler Artikel finden Sie Literaturangaben und Einzelnachweise als möglicherweise zuverlässige Primärquellen.
Zum Zitieren selbst finden Sie neben jeder Wikipedia-Seite auf der linken Seite unter dem Punkt "Werkzeuge" ein Unterpunkt "Seite zitieren". Ein Klick darauf leitet Sie zur Wikipedia-Zitierhilfe weiter. Hier haben Sie dann mehrere Möglichkeiten:
Abbildungen (Zeichnungen, Fotos, usw.) sind wie Texte Werke im Sinne des Urheberrechts und fallen somit unter das Zitatrecht. Normalerweise handelt es sich um ein Großzitat, da die ausschnittsweise Wiedergabe eines Bildes üblicherweise nicht gestattet ist. Bildzitate, die einen rein illustrativen Charakter haben, wie etwa "Aufmacher" bei Zeitschriftenartikeln, grundsätzlich genehmigungspflichtig. Aber auch Abbildungen, die aus sachlichen Gründen unverzichtbar sind und damit unter das Zitatrecht fallen, sind nicht notwendigerweise frei verwendbar. Es ist nicht nur der Inhalt einer Abbildung geschützt, sondern es werden noch weitere Rechte tangiert. Wird etwa ein Kunstwerk im Bild zitiert, beschränkt zwar das Zitatrecht das Urheberrecht des Künstlers. Aber auch der Fotograf und ggf. das Museum, in dessen Sammlung sich das Kunstwerk befindet, verfügen über Rechte an der Abbildung. Sie müssen also wohl oder übel die Urheberrechtskette in alle Richtungen zurückverfolgen und prüfen. So kann z. B. ein Kunstwerk wie die Mona Lisa zwar frei von Rechten sein (Leonardo ist sicher seit mehr als 70 Jahren tot), das Foto der Mona Lisa, das Sie verwenden wollen kann aber durchaus noch urheberrechtlich geschützt sein.
Gerade bei Bildern ist über die Zitatfreiheit nicht immer eindeutig zu entscheiden. Insbesondere gilt dies für Fotos, bei denen oft die Veröffentlichungsrechte bei Bildagenturen liegen und nicht beim Fotografen. Es ist daher in jedem Fall dringend anzuraten, sich vor der Veröffentlichung von fremden Bildern abzusichern. Entweder bei den Verlagen oder Webseiten-Betreibern, aus deren Büchern bzw. Internetpräsenzen Abbildungen übernommen werden sollen, oder bei der VG Bild-Kunst in Bonn. Sie verfügt über die meisten Bildrechte lebender Künstler und Fotografen und bietet unter www.bildkunst.de Tipps zum rechtlichen Hintergrund und zum praktischen Vorgehen.
Eine Besonderheit stellt das Bildzitat in einer eigenen digitalen Publikation im World Wide Web dar. Das Bildzitat könnte zwar als Großzitat wie oben beschrieben aus bereits erschienenen Werken entnommen werden. Unsicher ist, ob ein Printwerk auch in einer Online-Publikationen zitiert werden darf, wenn der Urheber noch nicht über seine Online-Rechte verfügt hat (etwa bei älteren Werken). Das Einholen einer Genehmigung ist hier in jedem Fall sinnvoll.
Natürlich müssen auch Bilder und Grafiken nachgewiesen werden. Solange die Anzahl der verwendeten Bilder nicht zu groß ist, kann auf ein Abbildungsverzeichnis am Ende des Textes verzichtet werden. Jede Bildunterschrift sollte aber auf jeden Fall folgende Elemente enthalten:
Beispiele:
[Abb. 1] da Vinci, Leonardo. Die Mona Lisa. 1506. Ölgemälde. Palais de Louvre, Paris.
Nach deutschem Recht läuft der Urheberrechtsschutz für Werke 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers aus. Die Werke sind dann "gemeinfrei" und können beliebig reproduziert werden. Es dürfen dann nicht nur Werke oder Werkteile in die eigene Arbeit übernommen werden, sondern ganze Werke können ohne Genehmigung in Form von Reprints oder Digitalpublikationen neu herausgebracht werden. Aber auch Zitate aus gemeinfreien Werken müssen mit einer Quellenangabe versehen werden. Es gibt daneben auch Urheber, die auf ihr Verwertungsrecht freiwillig verzichten. Ein Beispiel hierfür ist Wikipedia, die eine Lizensierung in der Form Creative "Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported/DEED" pflegen - sofern der Autor eines Artikels nichts anderes möchte. Vereifacht erlaubt diese Lizenz (Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen_Creative_Commons_Attribution-ShareAlike_3.0_Unported/DEED:) folgendes:
Zu den folgenden Bedingungen:
Wobei gilt:
Gute Quellen, die zwar nicht gemeinfrei sind, aber meist kostenlos, sind die Pressestellen von Firmen. Dort erhält man hochauflösende Photos, die extra für den Zweck der Publikation angefertigt wurden. In der Regel ist der Abdruck in einer Abschlussarbeit kostenfrei - man muss nur fragen, falls auf der Firmenwebseite nicht die Veröffentlichungsbedingungen schon klar formuliert sind. Auch Datenblätter fallen unter diese Kategorie. Diese werden ja extra für Entwickler publiziert, die dann auch bei der Schaltungsbeschreibung daraus zitieren dürfen.
Statt den Urheber des Zitats in Klammern direkt im Text anzugeben, kann man im Text auch einen Fußnotenverweis setzen und den Urheber des Zitats in der Fußnote anführen. Fußnoten mit Quellenangaben können kurz gehalten werden. Zusammen mit dem Literaturverzeichnis muss sich die Quelle jedoch eindeutig identifizieren lassen. Die Fußnoten beginnen mit denselben Angaben, unter denen die Quelle auch im Literaturverzeichnis zu finden ist: Nach- und ggf. Vorname des Autors, Kurztitel und Seitenzahl. Bei direkten Zitaten beginnt die Fußnote mit dem Nachnamen des zitierten Autors. Wurde aus demselben Werk bereits in der vorigen Fußnote zitiert, reicht die Angabe "ebd." für "ebenda". Wird eine Quelle sinngemäß wiedergegeben, beginnt die Fußnote mit "vgl." für "vergleiche" und dem Nachnamen des zitierten Autors oder dem Literaturverweis. Fußnoten sind ganze Sätze und enden mit einem Punkt.
Das Literaturverzeichnis steht meist am Schluss einer Arbeit. Es ist alphabetisch nach Namen sortiert. Am Anfang jeden Absatzes stehen hervorgehoben Nachname und Vorname (nicht abgekürzt) des Autors, darauf folgen Titel, Untertitel, Verlagsort, Auflage und Erscheinungsjahr. Ist das Werk in einer Reihe erschienen, können Reihentitel und Bandnummer vor dem Verlagsort eingefügt werden. Bei Bedarf kann der Verlag mit einem Doppelpunkt abgetrennt hinter den Verlagsort geschrieben werden.
Stammt ein Buch von einem einzigen Autor (Monographie), ist die Quellenangabe problemlos. Hat das Buch zusätzlich zum Autor einen Herausgeber, wird er vor dem Verlagsort angegeben. Bei mehreren Autoren wird nur der erste genannt und mit "u. a." ("und andere") oder "et al." ("et alii" bzw. "et aliae") auf die weiteren hingewiesen. Die Auflage kann mit Kommata abgetrennt zwischen Verlagsort und Jahr gesetzt werden. Informationen zu erweiterten oder überarbeitete Auflagen etc. sollten genauso aufgeführt werden, wie sie im Buch eingedruckt sind.
Beispiele:
[GANS81] Grobian Gans, Die Ducks, Psychogramm einer Sippe, Hamburg: rororo, 11. Auflage, 1981
[LOEF04] Henner Löffler, Wie Enten hausen, Die Ducks von A bis Z, München: C.H.Beck, 2004
[BAHN13] PaTrick Bahners, Entenhausen, Die ganze Wahrheit, München: C.H.Beck, 2013
Anstelle der Autorenkürzel, z. B.: [GANS81], können die Titel auch einfach durchnummeriert
und beim Literaturverweis nur die Nummer angegeben werden, z. B.:
[1] Roger P. Wormwood, The World Before the Internet and Other Frightening Tales,
Paris (Texas), 2009
[2] Carl Barks, Junior Woodchuck's Guidebook and Reservoir of Inexhaustible Knowledge,
Duckburgh Press, 1952
Bei Artikeln aus Lexika wird der Artikel unter dem Namen des Autors einsortiert, sofern dieser bekannt ist. Fehlt im Lexikon eine Autorenangabe, wird der Artikel unter dem Titel einsortiert. Auf die Angabe des Erscheinungsjahres folgt die Seiten- beziehungsweise Spaltenangabe zum Artikel.
In wissenschaftlichen Arbeiten sind in der Regel nur Internetseiten zitierbar, die von eindeutig identifizierbaren Urhebern stammen. Liegt eine Information zusätzlich in einer Printfassung vor, sollte man auf die gedruckte Version zurückgreifen oder zumindest in Stichproben die Zuverlässigkeit des Webseiten-Zitats überprüfen. Bei der Quellenangabe gilt es, so viele Informationen wie möglich zu übernehmen (Überprüfbarkeit des Inhalts). In der Regel sollten die Angaben Autor/Anbieter, Titel, URL und Datum des Abrufs genügen. Bei der Geschwindigkeit, mit denen Webseiten auftauchen und wieder verschwinden, ist es ratsam, das zitierte Web-Dokument für Nachfragen dauerhaft zu speichern (ggf. in Form einer CD/DVD, die in die Arbeit eigeheftet wird).